Platzordnung

Platzordnung

Leitgedanke:

Innerhalb des Vereinsgeländes gilt für jedes Mitglied das gleiche Recht!






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1. Jeder Hundehalter ist auch innerhalb des Geländes für seinen Hund haftbar.


2. Alle Hunde müssen an Trainings- und Veranstaltungstagen angeleint sein und dürfen auf gar keinen Fall frei umherlaufen.

Außerhalb von Trainings- und Veranstaltungstagen ist der beaufsichtigte Freilauf nur für Vereinshunde im Innenfeld gestattet. Gasthunde nur in Absprache mit dem Vorstand.
Buddeln der Hunde ist zu unterbinden und ggf. sind die Löcher sofort zu schließen.


3. Rauflustige Hunde müssen einen Maulkorb tragen und sind so zu beaufsichtigen, dass keine Beißereien entstehen können.

Krallenhalsbänder und Endloswürger dürfen lt. Tierschutzgesetz (§1b. Verboten ist an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden.)

nicht verwendet werden.


4. Kranke Tiere (z. Bsp.: Durchfall, Erbrechen, Husten, Parasiten) und läufige Hündinnen müssen unbedingt im Interesse der Allgemeinheit ferngehalten werden. Der Freilauf darf von läufigen Hündinnen von Montag bis Mittwoch genutzt werden.

Aus Sicherheitsgründen sollen Spielereien, sowie das Füttern von Hunden nur unter Aufsicht erfolgen.


6. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Platzgelände erfolgt auf eigene Gefahr.


7. Es sollte im Interesse eines jeden Hundehalters liegen, das Platzgelände von sämtlichen Unrat freizuhalten. Auf keinen Fall dürfen Plastik-Gegenstände oder Glas herumliegen, bzw. auf dem Platz geworfen werden. Kothaufen müssen entfernt und in bereitstehenden Behältern entsorgt werden.


8. Ehrenpflicht eines jeden Hundefreundes und Mitgliedes sollte es sein, bei anfallenden Arbeiten nach Kräften mitzuwirken, um durch gemeinsame Arbeit das Platzgelände, sowie das Klubheim in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Werden Lücken oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt, bestenfalls selber Hand anlegen und reparieren. Sonst Stellen gut markieren.


9. Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich.


10. Jeder Gast, Besucher, sowie alle Mitglieder müssen die Platzanlage so verlassen, dass sich keinerlei Beanstandungen ergeben können.



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